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AutorenbildRosi Basta

Filmförderungsgesetz §2 - Ihre Aufgaben


Zusammenfassung:

1. Der erste Punkt ist relativ leicht zu verstehen. Die FFA hat die Aufgabe mit ihren Maßnahmen die deutsche Filmwirtschaft stetig zu fördern und zu verbessern.


2. Genauso hat sie die Aufgabe die deutsche Filmwirtschaft, besonders unter Berücksichtigung ökologischer Belange, zu unterstützen.


3. Die Digitalisierung hat sie zu unterstützen, damit das deutsche Filmerbe erhalten bleibt.


4. Die FFA hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der deutsche Film sowohl auf dem nationalen als auch auf dem nationalen Markt verbessert.


5. Somit hat sie auch internationale Koproduktionen zu fördern.


6. Sie hat auch darauf zu schauen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Senderanstalten und den Filmproduktionen verbessert.


7. Die Bundesregierung hat in zentralgen Fragen des deutschen Films beraten zu werden.


8. Auch liegt ihre Aufgabe darin, darauf zu achten, dass die Filmförderungen zwischen Bund und Länder aufeinander abgestimmt sind.


9. Zu guter Letzt hat sie Einfluss darauf zu nehmen, dass das Personal zu sozialen Bedingungen eingesetzt wird.

Anmerkung: Den Stimmen der Filmemacher zu entnehmen, wird hier leider lediglich auf das beschäftigte Personal geachtet, also Personal welches sich im Angestelltenverhältnis befindet und leider bleiben dabei die beauftragten Mitarbeiter, nämlich die Freelancer und Solo-Selbstständigen außen vor).

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